Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weidemann GmbH Hydraulik
Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und Auftragsbestätigungen
erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts-, Einkaufs-
oder Lieferbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich und
schriftlich zugestimmt haben.
Angebote und Vertragsabschluss
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch
bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An
speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage ab
Datum des Angebots gebunden.
Für die Ausführung der Bestellung ist unsere schriftliche
Auftragsbestätigung maßgebend. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben
sowie Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie
nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen
von unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen
unsererseits eindeutig bestätigt sein.
Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen, die auf einem
offensichtlichen Irrtum beruhen (z.B. namentlich, einem Schreib-
oder Rechenfehler), verpflichten nicht.
Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.
Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und
Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere Genehmigung weder
weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten
zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne
Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.
Lieferzeiten
Der Liefertermin wird individuell vereinbart bzw. von uns bei
Annahme der Bestellung angegeben.
Verbindlichkeit ist nur dann gegeben, wenn eine diesbezügliche
ausdrückliche und schriftliche Erklärung unsererseits erfolgt ist.
Sofern wir Liefertermine/ -fristen aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der
Leistung), werden wir den Besteller bei Kenntnisnahme hierüber
unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue
Lieferfrist mitteilen. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt
beispielsweise vor, bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch
unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft
abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette,
etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur
Beschaffung nicht verpflichtet sind.
Wir haben Verzögerungen und/oder die Unmöglichkeit unserer
Lieferungen und Leistungen nur dann zu vertreten, wenn unsere
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen das
Leistungshindernis vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
haben. Dieser Grundsatz gilt insbesondere bei höherer Gewalt,
Streik, Aussperrung und behördlichen Anordnungen.
Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt ab Werk, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Besteller über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den, Paketdienst, Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
Preise, Preisänderungen
Unsere Preise sind Nettopreise ab Werk, zzgl. gesetzlicher
Umsatzsteuer bei Inlandskunden.
Bei Lieferungen ins europäische Ausland handelt es sich um
steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 4 Nr. 1, (EU)
bzw. um steuerfreie Lieferungen gem. § 4 Nr. 2 bis 7 UStG (außerhalb
EU).
Beim Versendungskauf trägt der Besteller die Transportkosten ab Werk
und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten
Transportversicherung.
Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder
tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die
zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise;
übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um
mehr als zehn Prozentpunkte, so ist der Besteller berechtigt, dies
auf die zehn Prozentpunkte zu fixieren.
Mindestbestellwert
Der Mindestnettobestell-/Mindestnettoauftragswert beträgt € 80,-. Bei Bestellungen/Aufträge unter € 80,- erheben wir einen Zuschlag in Höhe des Differenzbetrags. Basis der gesetzlichen Umsatzsteuer bildet in diesem Fall der zuvor genannte Mindestnettobestell-/Mindestnettoauftragswert.
Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb
14 Tagen nach Rechnungsstellung abzüglich 2% Skonto bzw. innerhalb
30 Tagen nach Rechnungsstellung netto Kasse zahlbar.
Neukundenbestellungen erfolgen grundsätzlich gegen Vorkasse. Ab der
dritten Bestellung und positiver Bonitätsprüfung greifen unsere
Standard-Zahlungsbedingungen.
Die grundlose Zurückhaltung von Zahlungen ist nicht statthaft. Dies
gilt auch bei Zurückhaltung oder Aufrechnung von Zahlungen
irgendwelcher, von uns nicht schriftlich anerkannter Gegenansprüche.
Eingehende Zahlungen werden, bei mehreren offenen Forderungen, der
jeweils ältesten Forderung zugeordnet.
Dies gilt auch, wenn die Zahlung für eine bestimmt bezeichneten
Gegenstand oder bezeichnete Ware erfolgt.
Sind bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden, so sind wir
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden nicht
akzeptiert.
Bei Bekanntwerden von Umständen, die auf eine Verschlechterung der
Kreditwürdigkeit deuten lassen, steht uns auch nach Abschluss des
Vertrages und über § 321 BGB hinaus das Recht zu, eine sofortige und
ausreichende Sicherstellung oder Bezahlung der Forderung zu
verlangen.
Kommt der Besteller mit einem Teil seiner Verpflichtungen in Verzug,
so sind wir berechtigt alle unsere Forderungen für sofort fällig zu
erklären. In diesem Falle, erfolgen künftige Bestellungen nur noch
nach ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung zu unseren
Standard-Zahlungsbedingungen.
Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein
Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder
außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, sind wir
berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages
zurückzutreten. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer
Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort
erklären.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund
gegen den Besteller zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den
gelieferten Gegenständen und Waren vor.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen und Waren dürfen
vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an
Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der
Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn
ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder
soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden
Waren erfolgen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den
gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die
Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das
Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des
Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus
zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der
Besteller den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur
geltend machen, wenn wir dem Besteller zuvor erfolglos eine
angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige
Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
Der Besteller ist bis auf Widerruf befugt, die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten
ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren und
Gegenstände entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt
bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren
Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum
im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder
verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das
Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware und Gegenstände oder des
Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der
Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen
Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns
ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(c) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere
Forderungen - nicht nur vorrübergehend - um mehr als 20%, werden wir
auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl
freigeben.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund
gegen den Besteller zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den
gelieferten Gegenständen vor.
Gewährleistung
Es erfolgt ein Haftungsausschluss für Produkte die weiterverarbeitet
wurden. Der Besteller verpflichtet sich generell die eingebauten
Produkte nochmals auf ihre Tauglichkeit und Verwendbarkeit zu
prüfen.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Wenn eine für die Nacherfüllung oder Ersatzlieferung vom Besteller
zu setzender angemessener Frist erfolglos abgelaufen oder nach den
gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Besteller nach
den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den
Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch
kein Rücktrittsrecht.
Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder
Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die
Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir
ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren.
Für die Nachbesserungsversuche werden keine zusätzlichen Kosten wie
Arbeitsstunden oder Reisekosten, usw. von dem Hersteller erstattet.
Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, die
nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen
Hauptleistungspflicht durch uns beruhen, sind sowohl gegen uns als
auch gegen unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurde.
Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für
fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) bleiben unberührt.
Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung
zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch
internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 75334 Straubenhardt. Wir sind
jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des
Bestellers zu erheben.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller nicht
berührt.
Straubenhardt, den 13.03.2024
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