Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weidemann GmbH Hydraulik

Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts-, Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

Angebote und Vertragsabschluss

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage ab Datum des Angebots gebunden.
Für die Ausführung der Bestellung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen unsererseits eindeutig bestätigt sein.
Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen (z.B. namentlich, einem Schreib- oder Rechenfehler), verpflichten nicht.
Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.
Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.

Lieferzeiten

Der Liefertermin wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
Verbindlichkeit ist nur dann gegeben, wenn eine diesbezügliche ausdrückliche und schriftliche Erklärung unsererseits erfolgt ist. Sofern wir Liefertermine/ -fristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller bei Kenntnisnahme hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor, bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette, etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
Wir haben Verzögerungen und/oder die Unmöglichkeit unserer Lieferungen und Leistungen nur dann zu vertreten, wenn unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen das Leistungshindernis vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dieser Grundsatz gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung und behördlichen Anordnungen.

Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt ab Werk, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

Versand und Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Besteller über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den, Paketdienst, Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

Preise, Preisänderungen

Unsere Preise sind Nettopreise ab Werk, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bei Inlandskunden.
Bei Lieferungen ins europäische Ausland handelt es sich um steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 4 Nr. 1, (EU) bzw. um steuerfreie Lieferungen gem. § 4 Nr. 2 bis 7 UStG (außerhalb EU).
Beim Versendungskauf trägt der Besteller die Transportkosten ab Werk und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung.
Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als zehn Prozentpunkte, so ist der Besteller berechtigt, dies auf die zehn Prozentpunkte zu fixieren.

Mindestbestellwert

Der Mindestnettobestell-/Mindestnettoauftragswert beträgt € 80,-. Bei Bestellungen/Aufträge unter € 80,- erheben wir einen Zuschlag in Höhe des Differenzbetrags. Basis der gesetzlichen Umsatzsteuer bildet in diesem Fall der zuvor genannte Mindestnettobestell-/Mindestnettoauftragswert.

Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung abzüglich 2% Skonto bzw. innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto Kasse zahlbar.
Neukundenbestellungen erfolgen grundsätzlich gegen Vorkasse. Ab der dritten Bestellung und positiver Bonitätsprüfung greifen unsere Standard-Zahlungsbedingungen.
Die grundlose Zurückhaltung von Zahlungen ist nicht statthaft. Dies gilt auch bei Zurückhaltung oder Aufrechnung von Zahlungen irgendwelcher, von uns nicht schriftlich anerkannter Gegenansprüche.
Eingehende Zahlungen werden, bei mehreren offenen Forderungen, der jeweils ältesten Forderung zugeordnet.
Dies gilt auch, wenn die Zahlung für eine bestimmt bezeichneten Gegenstand oder bezeichnete Ware erfolgt.
Sind bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden nicht akzeptiert.
Bei Bekanntwerden von Umständen, die auf eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit deuten lassen, steht uns auch nach Abschluss des Vertrages und über § 321 BGB hinaus das Recht zu, eine sofortige und ausreichende Sicherstellung oder Bezahlung der Forderung zu verlangen.
Kommt der Besteller mit einem Teil seiner Verpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt alle unsere Forderungen für sofort fällig zu erklären. In diesem Falle, erfolgen künftige Bestellungen nur noch nach ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung zu unseren Standard-Zahlungsbedingungen.
Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Waren vor.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen und Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Besteller den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Besteller zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
Der Besteller ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren und Gegenstände entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware und Gegenstände oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(c) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen - nicht nur vorrübergehend - um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor.

Gewährleistung

Es erfolgt ein Haftungsausschluss für Produkte die weiterverarbeitet wurden. Der Besteller verpflichtet sich generell die eingebauten Produkte nochmals auf ihre Tauglichkeit und Verwendbarkeit zu prüfen.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Wenn eine für die Nacherfüllung oder Ersatzlieferung vom Besteller zu setzender angemessener Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Besteller nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren.
Für die Nachbesserungsversuche werden keine zusätzlichen Kosten wie Arbeitsstunden oder Reisekosten, usw. von dem Hersteller erstattet.

Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch uns beruhen, sind sowohl gegen uns als auch gegen unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) bleiben unberührt.

Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 75334 Straubenhardt. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller nicht berührt.

Straubenhardt, den 13.03.2024

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